Bevor in den einzeln Gemeinden und Städten Freiwillige Feuerwehren gegründet wurden, war es Pflicht, dass jeder Bürger im Alter von 18 bis 65 Jahren, seinen Feuerwehrdienst ableistete. Laut Gesetz war jede Gemeinde verpflichtet den Brandschutz zu gewährleisten. Sie musste Gerätschaften für die Pflichtfeuerwehren zur Verfügung stellen. Dieses Gesetz hat heute noch seine Gültigkeit - nur wurden die Pflichtfeuerwehren durch Freiwillige Feuerwehren ersetzt.

 

 

1937 war es auch bei uns soweit, als 21 Bürger, die Freiwillige Feuerwehr Ober-Beerbach gründeten. Zu diesem Zeitpunkt bestand Ober-Beerbach aus ca.820 Einwohner.

Die Ausrüstung Bestand aus zwei Handspritzenwagen und einem Schlauchwagen. Die Alarmierung wurde über eine Trompete vorgenommen, die später durch eine Handsirene abgelöst wurde. Trotz dieser dürftigen Ausrüstung mussten die Wehrmänner noch den Brandschutz in den Ortsteilen Schmal-Beerbach, Steigerts und Stettbach gewährleisten.
Während der Kriegszeit wurde der Brandschutz durch eine „Deutsche Einheitsspritze“ und einen zweiten Schlauchwagen verbessert. Die Spritze befindet sich noch heute in unserem Besitz. Die Ausrüstungsgegenstände waren in verschieden Räumlichkeiten untergebracht, die zum Teil nass, verschlammt und schlecht zugänglich waren. Die persönliche Ausrüstung bestand aus Hakengurt und einem alten Messinghelm.


   
© Freiwillige Feuerwehr Ober Beerbach e.V.